Neue Leitlinie für PQ-Bau
Im Bundesanzeiger vom 28. Oktober veröffentlichte das BMUB eine neue Leitlinie für die Durchführung von PQ-Verfahren.
Aufgrund der Änderungen in der VOB/A hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Leitlinie für die Durchführung von Präqualifikationsverfahren aktualisiert und im Bundesanzeiger am 28. Oktober 2016 bekannt gegeben. Inhalt sind die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen in die vom „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ geführte allgemein zugängliche Internetliste der präqualifizierten Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen werden. Der Verein führt das Präqualifikationsverzeichnis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A in Verbindung mit § 122 Abs. 3 GWB. Dieses Verzeichnis ist nach dem BMUB zugleich ein amtliches Verzeichnis im Sinne von Art. 64 Abs. 1 Richtlinie 2014/24/EU. Die eigentliche Präqualifikation wird nach Ziff. 3.1.1. der Leitlinie durch private, unabhängige und fachlich kompetente Stellen durchgeführt, die zur Anwendung der Leitlinie verpflichtet sind.
Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 12/2016