Neue Regelungen für längerfristige Verträge
In einem Rundschreiben gab das BMVBS neue Regelungen beim Abschluss längerfristiger Verträge über Bauleistungen des Bundeshochbaus bekannt.
Vor einigen Jahren schwankte der Stahlpreis so stark, dass im April 2008 mit einem Erlass die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel für Stahl in Bundesbauverträgen verbindlich vorgegeben wurde. Dieser wurde zweimal verlängert und war bis einschließlich 31. Dezember 2011 gültig. Bereits 2010 bildete sich eine interministerielle Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Verbände der Bauwirtschaft, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Diese verhandelten in mehreren Sitzungen Regelungen zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel und die dazugehörigen Vertragsbedingungen. In einem Rundschreiben des BMVBS wurde der Austausch des Formblattes 225 und die Einführung der Richtlinie zum Formblatt 225 des Vergabe- und Vertragshandbuches für Bauleistungen (VHB) bekannt gegeben. Die dadurch entstandenen neuen Regelungen gilt es beim Abschluss von längerfristigen Verträgen über Bauleistungen des Bundeshochbaus zu beachten.
Quelle: Handelskammer Hamburg