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Service, Nachrichten
02.04.2013, Deutschland

Neue Richtlinie für Planungswettbewerbe in Kraft

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichte die neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe, die am 1. März in Kraft traten.

Ziel der neuen Richtlinie, die eine Novellierung der RPW 2008 darstellt, ist es, die Architektenwettbewerbe noch attraktiver zu gestalten. In Zusammenarbeit mit der Bundesarchitekten- und der Bundesingenieurkammer wurde die neue Wettbewerbsordnung erstellt und mit den Ländern sowie kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Die Änderungen von der RPW 2013 im Vergleich zur RPW 2008 entstanden auf Grundlage der Anwendungserfahrung und beinhalten eine klarere Fassung von Begrifflichkeiten sowie die Erleichterung in der Handhabung. Mit der RPW 2013 soll der offene Wettbewerb weiter gestärkt und vor allem der Zugang für kleinere und junge Büros erleichtert werden. Der Gewinner des Wettbewerbes muss zudem, laut RPW 2013, in der Regel auch beauftragt werden. Als Hilfestellung im Wettbewerb stellt die RPW 2013 zudem verschiedene Anlagen für Verfahrensabläufe, wie Rückfragenkolloquien oder die Berechnung der Wettbewerbssumme, zur Verfügung. Neu ist: Im Ausnahmefall können Auslober aus sachlichen Gründen von einzelnen Vorschriften der RPW 2013 abweichen. Die Kammern müssen aber darüber in einem Bericht informiert werden und damit einverstanden sein. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird jährlich über die Ausnahmen (mit Inhalt und Zahlen) unterrichtet. Mit Inkrafttreten der RPW 2013 am 1. März 2013 gilt sie fortan für alle Projekte des Bundes. Anderen öffentlichen und privaten Auslober, wie Ländern und Kommunen, wird empfohlen die RPW 2013 ebenfalls anzuwenden. Ein Zeitpunkt für deren Verpflichtung steht jedoch noch aus.

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