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Service, Nachrichten
16.05.2018, Deutschland

Neue Umwelterklärung veröffentlicht

Das Umweltbundesamt veröffentlichte kürzlich seine neue Umwelterklärung, die auch Auswirkungen auf die Beschaffung des Amts hat.

Bis 2030 möchte das Umweltbundesamt (UBA) nach eigenen Angaben zur Folge seine eigenen CO2-Emissionen um 70 Prozent reduzieren, die erneuerbare Energieerzeugung verdoppeln und die Emissionen der Dienstwagen auf null senken. Das sind drei der Ziele, die sich das UBA auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Behörde selber setzt und die es nun in seiner neuen Umwelterklärung veröffentlicht.

Bis 2025 plant das Umweltbundesamt die CO2-Emissionen an seinen derzeit 15 Standorten um 30 Prozent zu verringern, bis 2030 sogar um 70 Prozent. Hierzu stellt die Behörde die höchsten Anforderungen an seine laufenden und geplanten Bauvorhaben. Das neue Gebäude in Dessau-Roßlau soll deutlich mehr Energie erzeugen, als es verbraucht. Mit dem Abschluss weiterer Baumaßnahmen, u.a. in Berlin und Bad Elster (Sachsen), will das UBA seinen Energiebedarf perspektivisch vollständig aus erneuerbaren Energien decken.

Auch im Bereich Mobilität setzt sich das Amt neue Ziele. Bis 2020 sollen die Fahrzeuge im Fuhrpark 20 Prozent weniger CO2 und 90 Prozent weniger Stickoxide emittieren, 2030 sollen sie gar keine Emissionen mehr aufweisen. Für die Mitarbeitenden gelten Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen. Durch deutlich verbesserte Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten wird das UBA verstärkt Arbeitswege und damit CO2-Emissionen vermeiden.

Auswirkungen auf die Beschaffung

Im Rahmen seiner Beschaffung stellt das Amt hohe Anforderung an die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit, wie sie z.B. dem Blauen Engel zugrunde liegen. Künftig plant das UBA wichtige Aufträge klimaneutral zu vergeben.

2016 begann das UBA eine Pilotphase für treibhausgasneutrale Veranstaltungen, die es im Hinblick auf Veranstaltungen der Bundesregierung und anderer Organisationen auswertet. Spätestens ab 2022 sollen alle Veranstaltungen des UBA treibhausgasneutral ablaufen.

Mehr zum Thema nachhaltige Beschaffung lesen Sie auf Vergabe24 hier.

Quelle: Umweltbundesamt

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