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Service, Nachrichten
06.05.2016, Nordrhein-Westfalen

Neuer Erlass

Zur Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen gab das Land einen neuen Erlass heraus.

Der Erlass vom 6. August 2015 (MBl. NRW. S. 497), der im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen vergaberechtliche Erleichterungen geschaffen hat, lief am 31. März 2016 aus. Stattdessen gilt ab 01.04.2016 der Erlass vom 12.02.2016 (MBL NRW. S. 146). Der Erlass ist bis zum 31.12.2016 befristet.

Der Erlass kann hier eingesehen werden.

Quelle: vergabe.nrw.de

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