Für das bundesweite Wettbewerbsregister ist nun auch eine Registrierung über ein De-Mail-Konto möglich. Damit kann auf vertraulichem, elektronischem Wege kommuniziert werden.
Diese Möglichkeit, eine Registrierung zu beantragen, ergänzt den Weg über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo). Auch das stellt einen sicheren Übermittlungsweg dar, denn es wurde für den elektronischen Rechtsverkehr von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit den Gerichten entwickelt.
Im Wettbewerbsregister werden Informationen über Wirtschaftsdelikte von Unternehmen gesammelt. Die betroffenen Firmen müssen damit rechnen, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden zu können. Wer Daten dort abfragen möchte – berechtigt sind öffentliche Auftraggeber – muss sich vorher registrieren.
Eine Abfragepflicht für die Vergabestellen bei bestimmten Auftragswerten gilt ab dem 1. Juni 2022. Schon ab dem 1. Dezember können registrierte Stellen Abfrage-Ersuche an das Bundeskartellamt stellen.