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Service, Nachrichten
30.06.2016, Deutschland

Neues Vergabegesetz

In Bulgarien gilt seit dem 15. April ein neues Vergabegesetz. Die Durchführungsbestimmung wurde eine Woche zuvor veröffentlicht.

Unter dem Titel „Zakon za obščestvenite porački“ (engl. „Public Procurement Law“) trat am 15. April in Bulgarien ein neues Vergabegesetz in Kraft. Wie in anderen europäischen Ländern auch setzt dieses Gesetz eine Reihe von europäischen Richtlinien um. So muss das gesamte Ausschreibungsverfahren künftig in elektronischer Form erfolgen. Hierfür steht eine von der bulgarischen Agentur für öffentliche Ausschreibungen betriebenen Plattform zur Verfügung.

Inhalte des neuen Gesetzes

Im Zuge der EU-Vergaberichtlinien wurde das bulgarische Vergaberecht angepasst. Dazu gehört etwa, dass ab sofort objektiv trennbare Teile eines Vertrages separat ausgeschrieben werden müssen und das nur jene Angebote den Zuschlag erhalten, die wirtschaftlich gesehen am günstigsten sind. Bislang war die Auftragsvergabe auf Grundlage des niedrigsten Preises erfolgt.

Das bulgarische Vergabegesetz kann in einer englischen Übersetzung auf der Internetseite der bulgarischen Agentur für öffentliche Ausschreibungen (bulgarisch: Agencija za obščestveni porački; engl: Public Procurement Agency) eingesehen werden.

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