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Service, Nachrichten
25.06.2015, Deutschland

Neutralität gewährleistet

Ein Gefahr für die Neutralität der ÖPP Deutschland AG sieht die Bundesregierung nicht.

An der ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) sind zu 57 % die öffentliche Hand und über eine Beteiligungsgesellschaft zu 43 % Private beteiligt. Seit November 2008 soll die Gesellschaft unabhängig zu Fragen öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) beraten. Im Kern geht es darum, ÖPP-Projekte zu fördern und die Zahl von ÖPP-Projekten im Bund, bei den Ländern und besonders im kommunalen Bereich zu erhöhen. Durch die enge Verflechtung von privaten Akteuren der ÖPP-Branche und den öffentlichen Entscheidungsträgern in dieser Gesellschaft sieht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Neutralität und Objektivität der Beratungsleistung allerdings in Frage gestellt (Kleine Anfrage als BT-Drs. 18/4231 vom 04.03.2015).

Diese Bedenken teilt die Bundesregierung nicht. Wie aus ihrer Antwort „Die ÖPP Deutschland AG“ (BT-Drs. 18/4391 vom 23.03.2015) auf die Kleine Anfrage hervorgeht, sei aktienrechtlich sichergestellt, dass Aktionäre nicht in das laufende operative Geschäft eingreifen könnten. Infolgedessen könne die ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH (BTG) auch keinen Einfluss auf die Beratungsaktivitäten der ÖPP Deutschland AG ausüben. Zudem stelle die Mehrheit der Vertreter der öffentlichen Hand im Aufsichtsrat sicher, dass auf diesem Wege keine Einflussnahme auf den Vorstand möglich sei.

Der Aufsichtsrat lasse sich regelmäßig über die Beratungsaktivitäten berichten und insbesondere dazu, in welchem Umfang die ÖPP Deutschland AG den öffentlichen Auftraggebern von einer Umsetzung ihrer Vorhaben als ÖPP abrate. So sei z.B. im Jahr 2014 im Rahmen der kostenlosen Helpdeskberatung in rund 30 % der Fälle empfohlen worden, von einer Umsetzung des Vorhabens als ÖPP Abstand zu nehmen. Dies belege aus Sicht der Bundesregierung, dass die Neutralität der Beratung der ÖPP Deutschland AG gesichert sei.

Eine Evaluation der Beratung durch die ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) ist nach Ansicht der Bundesregierung wohl nicht nötig: Die hohe Zahl von Zweit- und Anschlussaufträgen allein im Bundesbereich zeige eine hohe Zufriedenheit mit der Qualität und den Ergebnissen der Beratung.

Mehr Beiträge zum Thema ÖPP lesen Sie in unserem Vergabe24-Blog.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 6/2015

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