In Niedersachsen werden die zunächst bis zum 30. September 2020 befristeten Erleichterungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber verlängert.
Bis zum 31. März 2021 gelten folgende aktuelle Wertgrenzen:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge können bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro über Verhandlungen ohne Wettbewerb vergeben werden, Bauaufträge bis zu einer Million Euro. Bauleistungen mit einem Auftragswert von bis zu 3 Millionen Euro erfordern eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.
Bei Liefer- und Dienstleistungen ist zudem im Fall besonderer Dringlichkeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis 214.000 Euro Auftragswert ein Direktauftrag möglich.
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU): „Angesichts der zu beobachtenden negativen Folgen der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass öffentliche Aufträge schnell und leicht erteilt werden können“. Mit den Vergabeerleichterungen sollen auch die Liquidität von Unternehmen und die Beschäftigung gesichert werden.