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Service, Nachrichten
15.03.2013, Deutschland

Öffentlichkeit soll mehr einbezogen werden

Ende Februar wurde vom Innenausschuss der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben verabschiedet.

Stuttgart21 und der Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg erregen die Gemüter in der deutschen Öffentlichkeit. Vor allem bei Stuttgart21 beklagen sich die Gegner, dass die Öffentlichkeit über das geplante Bauvorhaben erst zu spät und nicht ausreichend informiert wurde. Dies soll nun anders werden. Ende Februar hat der Innenausschuss dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ in modifizierter Form verabschiedet. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, „durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern“. Daher sollen im Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechende Vorschriften eingeführt werden. Der Vorhabenträger soll damit darauf hingewiesen werden, frühestmöglich, noch vor der förmlichen Antragsstellung, die Öffentlichkeit über das Ziel des Vorhabens, die zur Verfügung stehenden Mittel und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten, auch über das Internet. Zudem soll die betroffene Öffentlichkeit die Gelegenheit erhalten, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Ergebnisse können dann der zuständigen Behörde und der betroffenen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Jedoch ist die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nicht verpflichtend, wie die SPD-Fraktion bemängelte. Ihr Änderungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.

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