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Service, Nachrichten
19.12.2013, Deutschland

Ökostromrabatte gelten weiterhin

Die Ökostrom-Rabatte für energieintensive Unternehmen gelten trotz des Verfahrens der EU-Kommission zunächst unverändert weiter.

Die neue Bundesregierung bekommt zum Amtsantritt gleich mächtig Ärger mit Brüssel: Die EU-Kommission stellt die milliardenschweren Ökostromrabatte für die deutsche Industrie infrage. Brüssel beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Dies könnte ein „selektiver Vorteil“ sein. Die Kommission werde prüfen, ob die Teilbefreiungen von der sogenannten EEG-Umlage „gerechtfertigt sind, ob sie verhältnismäßig sind und ob sie den Wettbewerbs möglicherweise in ungebührender Weise verfälschen“, schreiben die obersten Wettbewerbshüter Europas. Damit könnten auf Betriebe mit hohem Stromverbrauch hohe Rückforderungen zukommen. Nach Ansicht der Behörde verstoßen die Nachlässe wahrscheinlich gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa. Die Behörde hat daher gegen Deutschland ein Verfahren wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen eröffnet.

Vergünstigungen für 2014 schon zugesagt

Unmittelbar vor dem Eingreifen Brüssels hatte der Bund der Industrie noch im großen Stil Vergünstigungen für 2014 zugesagt. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) verschickte den Großteil der positiven Bescheide, etwa 2700 bis 2800. Dabei handelt es sich aber nicht um die Anzahl der Betriebe, sondern um Strom-Abnahmestellen. Die Vergünstigungen sollen sich im nächsten Jahr auf etwa fünf Milliarden Euro belaufen.

Unsicherheit in den Unternehmen

Die Industrie warnte die Kommission vor überzogenen Schritten: „Ein Wegfall der Entlastungen für energieintensive Unternehmen wäre für viele Unternehmen und tausende Arbeitsplätze das sofortige Aus“, sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo. Bereits die Androhung von Rückzahlungen und damit die Notwendigkeit von Rückstellungen bedeuten hohe Unsicherheiten für Unternehmen. So gefährdet etwa das EU-Beihilfeverfahren gegen das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach Ansicht der betroffenen Industrie mindestens 5.000 Arbeitsplätze in Hamburg. In Hamburg wird unter anderem Kupfer, Stahl und Aluminium mit sehr hohem Einsatz von Strom für den Weltmarkt produziert.

Gabriel erwartet keine Nachzahlungen

Der neue Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) rechnet im EU-Verfahren nicht damit, dass die Industrie erhaltene Ökostromrabatte zurückzahlen muss. „Es wird keine Nachzahlungen geben, nach meiner festen Überzeugung“, sagte Gabriel. Die Befreiungen von der EEG-Umlage würden Bestand haben. EU-Energiekommissar Günther Oettinger machte deutlich, dass es zwar eine Reform geben müsse, ein generelles Aus müsse aber nicht befürchtet werden. „Es wird nicht dazu kommen, dass alle Ausnahmen komplett gestrichen werden. Wir müssen nur weg vom Gießkannenprinzip.“

So geht es nun weiter

Das Verfahren dürfte etwa ein Jahr dauern. Am Ende könnte Brüssel eine Änderung fordern und gewährte Vorteile bei der EEG-Umlage von der Industrie zurückverlangen. Berlin hat nach dem Eingang des Schreibens nun einen Monat Zeit, um auf die Vorwürfe einzugehen.
Ohnehin war im Koalitionsvertrag wegen des drohenden Ärgers aus Brüssel vereinbart worden, die Rabatte zu überprüfen. Frühere Vorschläge von Union und SPD, etwa Branchen aus dem Kreis der Begünstigten herauszunehmen oder Mindestumlagen zu erhöhen, kamen auf ein Einsparvolumen zwischen 500 und 700 Millionen Euro.

Quelle: dpa

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