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Service, Nachrichten
23.04.2015, Deutschland

ÖPP-Projekte des Bundes im Straßenbereich

Bund, Länder und Kommunen nutzen das Instrument ÖPP, um verstärkt in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren.

Bei öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) im Bereich Verkehrsinfrastruktur werden Planung, Bau, Erhalt und Betrieb eines Abschnitts für 20 bis 30 Jahre an ein Privatunternehmen vergeben. Dafür bekommt es im Gegenzug eine Vergütung – je nach Modell entweder vom öffentlichen Auftraggeber orientiert an der Lkw-Maut oder direkt als Maut von den Nutzern.

ÖPP-Projekte des Bundes im Verkehrsbereich sind derzeit begrenzt auf Bundesfernstraßen. Der Bund hat nach eigenen Angaben bisher sieben Vorhaben für Autobahnabschnitte „abgeschlossen“ – erstmals mit einem Projektstart im Mai 2007 auf der A8 (Autobahndreieck Augsburg/West bis Autobahndreieck München-Allach), und zuletzt mit Vertragsbeginn im September 2014 für die A7 (Autobahndreieck Bordesholm bis Autobahndreieck Hamburg/Nordwest).

Als „abgeschlossen“ gilt ein Projekt, sobald der Konzessions- beziehungsweise Projektvertrag mit dem privaten Partner vereinbart wurde, wie aus einer Antwort der Bundesregierung an die Grünen-Fraktion hervorgeht.

Als „nicht abgeschlossen“ würden Projekte angesehen, für die das Vergabeverfahren noch laufe beziehungsweise noch nicht begonnen habe. Nach Angaben des Bundes gibt es für drei Autobahn-Projekte ein Vergabeverfahren, für drei weitere sei es noch nicht erfolgt.

Der Bundesrechnungshof hatte im vergangenen Jahr kritisiert, dass sich privat finanzierter Autobahnbau für den Staat nicht rechne. Fünf der seinerzeit sechs vergebenen ÖPP-Projekte seien um insgesamt gut 1,9 Milliarden Euro teurer gewesen, als es eine herkömmliche Finanzierung über den Haushalt gewesen wäre.

Einzelne Vorhaben der Länder und Kommunen sind laut Bundesregierung auf der Internet-Seite www.partnerschaften-deutschland.de zu finden.

Quelle: dpa

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