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Service, Nachrichten
07.10.2013, Deutschland

Qualitätsstandards bei Ausschreibungen berücksichtigen

Der Aufsatz einer Rechtsanwaltsgesellschaft zeigt, wie Qualitätsanforderungen bei Ausschreibungen von Schulverpflegungen berücksichtigt werden können.

Anna Burmeister und Dr. Henning Holz von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befassten sich in einem Aufsatz mit der Frage, wie Qualitätsstandards bei Ausschreibungen070 von Schulverpflegungen berücksichtigt werden können. Ausgangspunkt für den Beitrag ist die Initiative der Berliner Schulsenatorin „Das Mittagessen in den Berliner Grundschulen soll besser werden“. Der Senat plant ein Gesetz, das die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als verbindliche Mindestanforderung eines einheitlichen berlinweit gültigen Ausschreibungsverfahrens festlegt. Vor allem regionale und saisonale Produkte sollen dabei den Speiseplan des Kita- und Schulessens aufwerten. Um dies auch finanziell umsetzen zu können, sollen die Kosten pro Mahlzeit in Berlin von 2,00 Euro auf mind. 3,25 Euro angehoben werden. In dem Aufsatz zeigen beide Anwälte, welche verschiedenen Verfahren bei der Ausschreibung von Schulverpflegung genutzt werden können und geben Tipps, wie gewisse Qualitätsstandards bereits im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden können, so dass nicht allein der Preis ausschlaggebend für die Vergabe ist. Im letzten Abschnitt des Aufsatzes ist aufgeführt, ob das Festlegen eines Mindestpreises vergaberechtskonform ist.

Zum Aufsatz „Ende des Preiskampfes in Schul- und Kitaverpflegung?“ gelangen Sie hier.

Quelle: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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