Rechtsverordnung in NRW
Ab 1. Juni gilt für das Tariftreue- und Vergabegesetz, das am 1. Mai 2012 in Kraft trat, eine Rechtsverordnung.
Die Rechtsverordnung beinhaltet die Regelungen von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Zudem enthält die Rechtsverordnung die geltenden Vordrucke als Konvolut.