Auch wenn die Regierung in Sachsen die Novelle des Vergabegesetzes auf den Weg gebracht hat – die Umsetzung in geltendes Recht in dieser Legislaturperiode ist wohl nicht mehr möglich. Denn: Die Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit fairer, sozialer und ökologischer Bedingungen für den Wettbewerb haben zu Zeitverzögerungen geführt, und am 1. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt.
Auch Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) weiß das. Er sagte, man habe nun eine Grundlage für die kommende Legislaturperiode gelegt. Dulig erwartet in der Phase der Anhörungen noch Änderungen des Gesetzentwurfs.
Zu den wichtigsten geplanten Neuregelungen gehört die Bindung an Mindestarbeitsbedingungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene. Hier soll die Dienstleistung künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen oder einen vergabespezifischen Mindestlohn zusichern. Aus Sicht Duligs ist das eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Die CDU befürchtet ein Zuviel an Bürokratie.
Insgesamt sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Innovationen sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit eine größere Rolle spielen.
Quellen
- Zeit online
- Zeit online
- Zeit online (Meldung von dpa übernommen)
- Medienservice Sächsische Staatskanzlei