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Service, Nachrichten
03.02.2016, Sachsen

Sächsische Bauordnung

Seit 01. Januar 2016 gilt für Sachsen eine geänderte Bauordnung (SächsBO).

Die Sächsische Bauordnung wurde in einzelnen Teilen an die Musterbauordnung aus dem Jahr 2012 angepasst. Allerdings wird diese bundesweite Musterbauordnung momentan erneut überarbeitet. Folglich muss auch die Sächsische Bauordnung (SächsBO) daraufhin wieder angepasst werden.

In der aktuellen Fassung der SächsBO wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Betreiber von Schank- und Speisegaststätten, die mehr als 1000 Sitzplätze im Freien haben, müssen nun ein Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO durchlaufen
  • Für Neubauten gilt eine Rauchwarnmeldepflicht für Schlafräume und Flure. Dies gilt auch bei wesentlichen Änderungen von Bestandsbauten
  • Zusätzlich zur bereits bestehenden Stellplatzpflicht für Kraftfahrzeuge, müssen nun auch Abstellplätze für Fahrräder bereitgestellt werden. Gemeinden haben dafür allerdings die Möglichkeit, eigene Regelungen zu Stellplätzen, Garagen und Abstellmöglichkeiten zu treffen

Bezüglich der Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Anlagen, lässt die geänderte Bauordnung viele Fragen offen. Die IHKs fordern daher klare Regelungen in der Verwaltungsvorschrift zur SächsBO.

Quelle: Industrie- und Handelskammer Chemnitz

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