Servicestelle für TVgG
Eine Servicestelle für das Tariftreue- und Vergabegesetz informiert zu dessen praktischen Anwendung in der ab dem 1. April 2017 geltenden Fassung.
Seit dem 18. Februar 2017 nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen die Funktion einer Servicestelle für das Tariftreue- und Vergabegesetz wahr.
Die Servicestelle steht jedem zur Verfügung und informiert über die praktische Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in der ab dem 1. April 2017 geltenden Fassung, eine einzelfallbezogene (Rechts-)Beratung ist jedoch nicht möglich.
- Merkblätter zum TVgG NRW
- Rechtsgrundlagen und
- Formulare (insbesondere die nach dem TVgG NRW nebst RVO TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen und Besonderen Vertragsbedingungen)
Quelle: Servicestelle TVgG NRW