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Service, Nachrichten
18.05.2021, Deutschland

Statistik zum Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes und der Länder haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Anträge auf Nachprüfungsverfahren verzeichnet als 2019.

988 Anträge auf Nachprüfungsverfahren sind bei den Vergabekammern des Bundes und der Länder im vergangenen Jahr eingegangen – 189 mehr als im Jahr 2019. Das geht aus der aktualisierten Statistik für 2020 hervor, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht hat.

896 Verfahren arbeiteten die Kammern im vergangenen Jahr ab – wobei zu den 988 neuen Anträgen noch 117 von früher hinzuzuzählen sind, bei denen eine Entscheidung noch ausstand. So lagen zusammengenommen 1.105 Verfahren bei den Kammern vor.

Bei den Oberlandesgerichten (OLG) gingen 162 neue Fälle ein – 60 Beschwerden aus den Vorjahren waren noch nicht entschieden, 121 konnten die Gerichte 2020 abarbeiten. Im Vergleich zu 2019 änderten sich die Zahlen bei den OLG weniger stark: Damals waren 154 Beschwerden eingegangen, 61 offene lagen noch aus den Vorjahren vor und 145 konnten erledigt werden.

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