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Service, Nachrichten
24.06.2015, Deutschland

Statistiken Nachprüfungsverfahren 2014

Die statistische Angaben über die eingereichten Nachprüfungsverfahren in 2014 wurden vom BMWi veröffentlicht.

Seit 1999 werden statistische Angaben über die eingereichten Nachprüfungsverfahren und ihren Ausgang erhoben und vom BMWi veröffentlicht. Jetzt stehen auch die Werte für 2014 zur Verfügung.

Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern

2014 wurden demnach bei den Vergabekammern insgesamt 751 Nachprüfungsanträge gestellt. Dies zeigt, dass die Anzahl der Nachprüfungsanträge sich weiter verringert hat. Erfreulich ist, dass nur noch 4,4 % der Anträge als offensichtlich unzulässig oder unbegründet gar nicht erst zugestellt wurden. Eine Sachentscheidung wurde in 43,9 % der Fälle getroffen, was den Höchstwert darstellt und erheblich über dem langjährigen Mittelwert von 33,42 % liegt.

Auffällig ist auch, dass nur in drei Fällen (0,4 %) der Antrag als unzulässig gemeldet wurde. Dies waren in den letzten Jahren regelmäßig mehr, zuletzt in 2013 mit 44 Fällen (5,7 %) mehr als zehnmal so viel. Dies ist vielleicht einer Umstellung der Melde- oder Berichtspraxis zuzuschreiben, denn bei den meisten Vergabekammern findet sich in der Tabelle nur eine Leerstelle, während sonst wenigstens eine „0“ zu finden war.

Die Erfolgsquote der Antragsteller war dieses Jahr mit 21,4 % besonders hoch, durchschnittlich lag sie seit 1999 bei 14,22 %. Geht man davon aus, dass sich hinter den „sonstigen Erledigungen“ oft eine Abhilfe-Entscheidung des Auftraggebers verbirgt, so kommen weitere 21,7 % der Fälle hinzu – also insgesamt über 40 %. Dies sind über 12 Prozentpunkte mehr als im seit 1999 erreichten Durchschnitt.

Der Anteil der Verfahren, bei denen die Entscheidungsfrist verlängert wurde, ist erneut gesunken, auf 42 %, und liegt damit nur noch knapp über dem Wert von 2009 (40,3 %). 2012 wurde noch in 50,3 % der Verfahren die Entscheidungsfrist verlängert.

Beschwerdeverfahren

Die Zahl der Beschwerden bewegt sich fast parallel zu derjenigen der Nachprüfungsanträge und erreicht mit 152 ebenfalls fast den Wert von 2000 (149) und deutlich weniger als die Hälfte der 2004 gemeldeten Zahl von 314 Beschwerden.

Anders als bei den Verfahren vor den Vergabekammern ist aber die Erfolgsquote deutlich gesunken. Waren 2013 32 % der Beschwerden ganz oder überwiegend erfolgreich, waren dies 2014 nur 19,3 %. Der Anteil an Vergleichen oder Erledigungen nach § 91a ZPO ist hingegen stabil niedrig geblieben. Bei den Vorlagen wurde mit 3 Vorlagen zum EuGH ein absoluter Höchststand erreicht, während dem BGH kein einziger Fall vorgelegt wurde.

Hinzuweisen ist auf einige Schwächen und Widersprüche der erhobenen Daten. So wurden seit 1999 im Durchschnitt rund 1.030 Nachprüfungsanträge eingereicht, als erledigt wurden aber von den Vergabekammern durchschnittlich nur rund 967 Anträge gemeldet. Ein Überhang aus vergangenen Jahren hat also nicht zu einer erhöhten Erledigung im nachfolgenden Zeitraum geführt, sondern es sind im Jahr durchschnittlich fast 70 Verfahren aus der Erfassung herausgefallen. Bei den OLG wurden im Durschnitt 209,9 Eingänge und 186,8 Erledigungen gemeldet.

Zur statistischen Auswertung des BMWi gelangen Sie hier.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 6/2015

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