Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
17.11.2016, Deutschland

Stellungnahme zur UVgO

Kommunale Spitzenverbände und die BAK lehnen die Einbeziehung freiberuflicher Leistungen in die UVgO ab.

Am 21. Oktober 2016 versandte die Bundesarchitektenkammer gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, darunter der Deutsche Städtetag, und maßgeblichen Organisationen der Freien Berufe ein gemeinsames Positionspapier zum Entwurf der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Darin legen sie dar, warum sie eine Einbeziehung freiberuflicher Leistungen in die UVgO generell ablehnen.

Bisher auch nicht geregelt

Im Grund begrüßt das Positionspapier die Bestrebungen der Bundesregierung, durch die UVgO einheitliche Regelungen im Unterschwellenbereich in allen Bundesländern einzuführen. Jedoch sehen die Bundesarchitektenkammer und ihre Positionspapier-Partner keine Notwendigkeit darin, Regelungen für etwas einzuführen, für die bislang kein Regelungsbedarf gegeben war. Dies ist nach Ansicht der Verbände vor allem ein Bereich der freiberuflichen Leistungen der Fall. Diese sollen nicht in die UVgO einbezogen werden.

Eine solche Regelung sei wegen der Besonderheiten der freiberuflichen Leistungen, insbesondere der bei diesen Leistungen notwendigen engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch nicht geboten. Mit dem Haushaltsrecht sei eine ausreichende Regelung gegeben, die Wettbewerb und zugleich ein hohes Maß an Flexibilität sichert. Dies hat sich nach Auffassung der beteiligten Verbände bewährt.

Die Stellungnahme der Verbände zur UVgO kann auf den Internetseiten der Bundesarchitektenkammer eingesehen werden.

Quelle: Bundesarchitektenkammer

Zurück
Ähnliche Nachrichten