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Service, Nachrichten
06.01.2014, Deutschland

Stoffpreisgleitklausel für weitere Baustoffe

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Stoffpreisgleitklausel für weitere Baustoffe geöffnet.

In einem Rundschreiben wies die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr darauf hin, dass die Stoffpreisgleitklausel für weitere Baustoffe geöffnet wurde. Die Regelungen zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel und der Vertragsbedingungen wurden mit Erlass des BMVBS für Hochbau und Straßenbau in einer einheitlichen Fassung festgelegt. Damit verbunden ist ein Austausch der Formblätter 225.H und 225.StB gegen die nunmehr einheitliche Fassung im Formblatt 225-Stoffpreisgleitklausel sowie die Einführung der Richtlinie zum Formblatt 225 im Austausch mit den Richtlinien 225.H und 225.StB.

Zum neuen Formblatt gelangen Sie auf den Internetseiten der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB).

Quelle: Newsletter Nr. 11/2013 der Auftragsberatungsstellen in Deutschland

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