Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
13.01.2014, Rheinland-Pfalz

Tarifregelung für Auftragsvergabe

Das Bistum Trier führt Tarifregelung für die Auftragsvergabe ein.

Für die Vergabe von Aufträgen hat nun auch das Bistum Trier eine sogenannte Tariftreueregelung erlassen. Laut einer Mitteilung des Bistums sieht die Erklärung unter anderem einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro und die Verpflichtung für Auftragnehmer vor, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen. Die Regelungen gelten ab einem Auftragsvolumen von 20.000 Euro.

„Die Einhaltung von Tarifverträgen ist ein zentraler Bestandteil zur Eindämmung von Tarifflucht, Lohndumping und Leiharbeit“, sagte der Generalvikar des Bistums, Georg Bätzing. Ob Trier als erstes Bistum eine entsprechende Regelung eingeführt hat, war zunächst nicht in Erfahrung zu bringen. Die Regelung lehnt sich an entsprechende Vorschriften der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland an.

Quelle: dpa

Zurück
Ähnliche Nachrichten