Turnusmäßige Erhöhung des Mindestlohns
Auch wenn die neue Regierung vereinbart hat, die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 12 Euro festzulegen, greifen zunächst zum 1. Januar und zum 1. Juli die schon beschlossenen Mindestlohnerhöhungen.
Wie von der Mindestlohnkommission empfohlen, steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2022 von 9,60 auf 9,82 Euro. Bieter sollten die Erhöhung bei ihrer Preiskalkulation berücksichtigen – und auch an die nächste, schon beschlossene Stufe denken. Zum 1. Juli des kommenden Jahres steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro. Für Minijobs bedeutet das, dass die maximal mögliche Stundenzahl, die jemand beschäftigt ist, sinkt, wollen Arbeitgeber unterhalb der 450-Euro-Grenze bleiben.
Werden die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung realisiert, wird es jedoch zukünftig einen Mindestlohn von 12 Euro geben. Arbeitsminister Hubertus Heil strebt eine Umsetzung des Vorhabens noch im Jahr 2022 an. Im gemeinsamen Regierungspapier sprechen sich die Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP für eine einmalige Erhöhung auf diesen Betrag aus. Anschließend soll dann wie gehabt weiter die unabhängige Mindestlohnkommission über mögliche Erhöhungsschritte befinden.