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Service, Nachrichten
25.11.2020, Europa, Deutschland

Zeitplan für Anhebung der Lohnuntergrenze steht

Das Bundeskabinett unterstützt die Empfehlung der Mindestlohnkommission zur stufenweisen Erhöhung der Lohnuntergrenze. Pläne der EU-Kommission gehen noch weiter.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis zum 1. Juli 2022 stufenweise auf 10,45 Euro steigen – der erste Schritt dahin folgt mit dem Start ins neue Jahr: Zunächst geht es mit der gesetzlichen Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2021 nach oben, von 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Vom 1. Juli 2021 an gilt ein Mindestlohn von 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 erhöht er sich auf 9,82 Euro und ab Juli 2022 sollen es dann 10,45 Euro sein.

Nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission hat das Bundeskabinett den entsprechenden Beschluss gefasst. Unternehmen sollten das bei ihren Angeboten berücksichtigen – wobei Vergabemindestlöhne oder Tarife auch höher liegen können.

Pläne für EU-Mindestlohn

Fraglich ist, ob diese Stufen ausreichend sind, wenn die Pläne der Europäischen Union (EU) verwirklicht werden. Die Kommission möchte, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des Medianlohns im eigenen Land bekommen. Der Median wird auch mittlerer Lohn genannt und ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger.

Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil entspricht der Mindestlohn in Deutschland 46 Prozent des Durchschnittseinkommens.

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