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Service, Nachrichten
25.09.2020, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Höherer Vergabemindestlohn ab Oktober

Bei öffentlichen Aufträgen in Mecklenburg-Vorpommern müssen Firmen ihren Mitarbeitern einen Vergabemindestlohn zahlen. Er steigt zum 1. Oktober.

Wer öffentliche Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt, muss den damit Beschäftigten künftig mindestens 10,35 Euro pro Stunde bezahlen. Der Vergabemindestlohn steigt in dem ostdeutschen Bundesland zum 1. Oktober 2020. Bislang lag er bei 10,07 Euro.

Der Vergabemindestlohn war Anfang 2018 in Mecklenburg-Vorpommern zunächst mit einer Höhe von 9,54 Euro eingeführt worden. Er wird jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

Andauernde Debatte um Vergabemindestlohn

Seit Jahren sind die Parteien im Landtag dennoch uneins bei der Frage, wie hoch ein Vergabemindestlohn im Land sein soll. Im August etwa hatte die oppositionelle Linksfraktion einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem sie einen Mindestlohn von 13 Euro je Stunde als Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Reinigung, Wachdienst oder Lieferdienste gefordert hatte. Sie konnte die anderen Fraktionen aber nicht überzeugen.

Die SPD im Land möchte die Tarifbindung fördern und fordert, dass Unternehmen, die Tariflohn zahlen, bei der öffentlichen Vergabe nicht mehr benachteiligt werden gegenüber Unternehmen, die lediglich einen niedrigeren Mindestlohn zahlen.

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