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Service, Nachrichten
01.10.2018, Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern: Vergabegesetz geändert

Mecklenburg-Vorpommern hat sein Vergabegesetz novelliert. Der vergabespezifische Mindestlohn beträgt nun 9,80 Euro brutto pro Stunde.

Das geänderte Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in Kraft getreten. Das „Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften“ gilt für die Vergabe von Bauleistungen ab einem Auftragswert von mehr als 50.000 Euro, für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von mehr als 10.000 Euro.

Kernpunkte sind unter anderem die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Sie wird ab dem 1. Januar 2019 die Bestimmungen in Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) auf Landesebene ersetzen (VgG M-V § 2(1) Zi. 3). Die jeweils maßgeblichen Fassungen von Abschnitt 1 der VOB/A, Abschnitt 1 der VOL/A und der UVgO werden durch Verwaltungsvorschrift der Ministerien eingeführt.

Eine bemerkenswerte Ergänzung des Vergabegesetzes ist die Definition von Lebenszykluskosten – nämlich Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten. Sie sind bei Wertungen zu berücksichtigen. Höhere Investitionskosten bei langfristig günstigeren Folgekosten können somit ein wichtiges Entscheidungskriterium sein. Darüber hinaus ist die Neubestimmung eines vergabespezifischen Mindestlohns zu nennen. Er beträgt zunächst 9,80 Euro brutto pro Stunde und soll jährlich angepasst werden.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

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