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Service, Nachrichten
27.11.2023, Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern: Änderungen im Vergaberecht

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat mehrheitlich für Änderungen im Vergaberecht gestimmt. Es geht um Tariflöhne und einen Vergabemindestlohn.

Die rot-rote Landesregierung möchte das Einkommensniveau in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen. Helfen soll dabei ein Mindestlohn bei der öffentlichen Auftragsvergabe von 13,50 Euro ab 2024 und das Einfordern von einer Bezahlung nach Tarif. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ (Drucksachen 8/2084 und 8/2747) wurde jetzt im Landtag beschlossen. So gehen ab dem 1. Januar Aufträge des Landes und der Kommunen im Geltungsbereich des Gesetzes nur noch an Unternehmen, die nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen. Fehlen tarifliche Regelungen, greift der neue Vergabemindestlohn.

Die Änderungen waren im Vorfeld lange intensiv diskutiert worden und stellen weiterhin nicht alle zufrieden. Während etwa Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) das Gesetz als „Meilenstein“ bezeichnete, hielt der FDP-Abgeordnete David Wulff es für ein „sozialistisches Manifest“.

Es enthält auch das Ziel, regionale und lokale Leistungserbringung bei öffentlichen Aufträgen zu stärken und so Wertschöpfung im Land zu halten. Dafür wird das Wirtschaftsministerium durch das Gesetz ermächtigt, per Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu treffen.

Quellen

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