Baden-Württemberg will mit einer raschen und unkomplizierten Vergabe öffentlicher Aufträge die Konjunktur ankurbeln. „Mit den vereinfachten Vergabeverfahren tragen wir dazu bei, die von Bund und Land beschlossenen investiven Maßnahmen zügig umzusetzen, und unterstützen unsere Unternehmen damit bei ihrem Weg aus der Krise“, so Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).
Für die Vergabestellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg gelten befristet bis Ende 2021 folgende Wertgrenzen bei der öffentlichen Auftragsvergabe:
Bauleistungen
Freihändige Vergabe (ohne Ausschreibung): bis 100.000 Euro Auftragswert
Beschränkte Ausschreibung: bis 1.000.000 Euro Auftragswert
Liefer- und Dienstleistungen
Verhandlungsvergabe: bis 100.000 Euro Auftragswert
Beschränkte Ausschreibung: bis 214.000 Euro Auftragswert
Auch die Werte für den Direktkauf wurden erhöht, für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen von 5.000 auf 10.000 Euro und für Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro.
Den kommunalen Auftraggebern hat das Land das gleiche Verfahren empfohlen.