Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
08.05.2020, Deutschland

Vorübergehend neue Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesinnenministerium die Wertgrenze für Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb angehoben.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit einem weiteren Erlass auf die Corona-Pandemie reagiert. Es erleichtert ab sofort Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb, indem es vorübergehend die Wertgrenzen dafür angehoben hat. Die aktuell geltende Wertgrenze von 25.000 Euro wird – zunächst befristet bis zum 15. Oktober 2020 – auf 100.000 Euro erhöht.

Bei der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber mindestens drei Unternehmen unmittelbar zur Angebotsabgabe auf. Eine vorherige Ausschreibung ist dabei nicht vorgesehen. Mit diesem Schritt will das BMI für seinen Geschäftsbereich erreichen, dass viele Vergabeverfahren weiter schnell und effizient abgewickelt werden können, um dringend benötigte Bedarfe rechtzeitig decken zu können.

Vorsorglich weist das Ministerium darauf hin, dass die Zuständigkeiten sich nicht ändern. Die Vergaben des BMI und seines Geschäftsbereichs werden, vorbehaltlich der geregelten Ausnahmen, durch das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums (BeschA) übernommen.

Quelle:

Zurück
Ähnliche Nachrichten