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Service, Nachrichten
02.07.2019, Deutschland

Vergabeverfahren: Instrumente für Start-ups

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen gibt Aufschluss über den Erfolg von Start-ups bei öffentlichen Aufträgen.

In einer Kleinen Anfrage hat die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen (BT-Drs.19/7743 vom 13.02.2019) nach den Möglichkeiten von Start-ups gefragt, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen. Darüber hat das Forum Vergabe berichtet.

Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass Gebote von Start-ups im deutschen Vergaberecht kaum spezifisch gefördert werden (BT-Drs. 19/8550 vom 15.03.2019). Wohl aber gebe es Instrumente, um die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups zu fördern. Dazu gehöre etwa, dass Lieferungen und Leistungen grundsätzlich in Teilmengen oder getrennt nach Fachgebiet aufgeteilt vergeben werden müssten. Dies erhöhe für kleinere Bieter die Chancen, öffentliche Aufträge zu erhalten. Des Weiteren müssten die Eignungskriterien für Unternehmen zum Gegenstand des öffentlichen Auftrags in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Den Vorschlag, über Innovationspartnerschaften oder -kooperationen für Start-ups Hürden im Vergabeverfahren abzubauen, beurteilt die Bundesregierung positiv. Dabei seien unter anderem die Fähigkeiten der Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung als Eignungskriterium vorgesehen – dieser Aspekt dürfte innovativen Start-ups gute Chancen einräumen.

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