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Service, Nachrichten
20.11.2017, Schleswig-Holstein

Wertgrenzen werden verlängert

In Schleswig-Holstein werden die Wertgrenzenregelungen bis zum 1. Oktober 2018 unverändert verlängert.

Anlässlich des „9. Vergaberechtstages Schleswig-Holstein“ am 09.11.2017 hat der Referent York Burow vom Wirtschaftsministerium des Landes bekanntgegeben, dass die derzeitig gültigen Wertgrenzenregelungen des Landes aus § 9 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO) unverändert verlängert werden. Die Verlängerung gilt allerdings nur bis zum 1.Oktober 2018, da dann die SHVgVO außer Kraft tritt. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist vorgesehen. Burow weiter: „Entsprechend dem Koalitionsvertrag soll ein neues mittelstandsfreundliches Vergaberecht gestaltet werden. Hierbei soll auf vergabefremde Kriterien verzichtet werden.“ Das Wirtschaftsministerium wird daher noch in diesem Jahr eine entsprechende Kabinettsvorlage einbringen. Hierbei wird der vergabespezifische Mindestlohn des Landes von derzeit 9,99 Euro (Bundesmindestlohn: 8,84 Euro) allerdings nicht angetastet. Die Einführung der UVgO wird daher auch erst „im Zuge des neuen Vergaberechts geschehen“. Dies dürfte seiner Einschätzung nach erst im zweiten Halbjahr 2018 der Fall sein. Das Ministerium sehe auch keinen dringenden Handlungsbedarf, da mit der VOL/A 1. Abschnitt eine „bekannte und bewährte“ Verordnungsregelung vorliegt.

Quelle: Newsletter der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen, Ausgabe November 2017

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