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Service, Nachrichten
20.01.2016, Schleswig-Holstein

Verlängerung der Wertgrenzenregelungen

In Schleswig-Holstein wurden die Wertgrenzenregelungen bis Ende 2017 verlängert.

Wie erwartet wurde, wurden die Wertgrenzenregelungen für das Land Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2017 verlängert. Die Änderungsverordnung ist bereits am 23.12.2015 in Kraft getreten.

Damit gelten weiterhin folgende Wertgrenzen:

VOL/A: Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen bis 100.000€
VOB/A: Freihändige Vergaben bis 100.000€
VOB/A: Beschränkte Ausschreibungen bis 1 Mio. Euro

Darüber hinaus sind weitere Erleichterungen bei VOB-Verfahren vorgesehen. So sollen Teil- und Fachlose beschränkt ausgeschrieben werden dürfen, auch wenn der Gesamtauftragswert 1 Mio. Euro übersteigt. Dies gilt nur dann, wenn der Einzelauftragswert der Lose weniger als 50.000€ beträgt.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.

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