In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung – VgMinArbV M-V) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 14.05.2024 bekannt gemacht und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.
Damit ist seit dem 15. Mai 2024 das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V anzuwenden.
Dazu teilte das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit auf Nachfrage der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern mit: „… mit Inkrafttreten der VgMinArbV M-V am 15.05.2024 endet die Übergangsregelung in § 19 TVgG M-V. Die Vorschriften des TVgG und der Verordnung sind dann als „Gesamtpaket“ anzuwenden.
Neue Vergabeverfahren sind nach neuem Recht durchzuführen. Für die Durchführung der Vergabeverfahren gelten die Verfahrensvorschriften der VgMinArbV M-V, insbesondere auch die Maßgaben zur regionalen oder lokalen Leistungserbringung (§ 7 VgMinArbV M-V) sowie zur nachhaltigen Beschaffung (§ 9 VgMinArbV M-V).
Quellen: