Vergabe von Open-Source-Software
Das Vergaberecht bietet Beschaffern von IT-Dienstleistungen Möglichkeiten, eine Ausschreibung auf Open-Source-Software zu beschränken. Eine Handreichung informiert darüber, was zu beachten ist.
Wollen sich öffentliche Verwaltungen von den großen Software-Herstellern unabhängig machen, können sie ihre Vergabe für IT-Dienste auch auf Open-Source-Software (OSS) beschränken. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister (Vitako) hat dazu eine Handreichung veröffentlicht.
Soll eine solche Software eingekauft werden, müssen laut Vitako objektive und auftragsbezogene Gründe dafür vorliegen. Das kann zum Beispiel eine politische Vorgabe sein.
Markt mittelständisch geprägt
OSS biete eine hohe Flexibilität, Software nach den Bedürfnissen der Verwaltung weiterzuentwickeln, die Marktstrukturen seien jedoch kleinteilig. Das heißt, die Dienstleister haben sich oft auf bestimmte Aspekte spezialisiert. Daher empfiehlt Vitako, Konsortien zu fördern. Kooperationen seien ein wesentliches Merkmal des Open-Source-Grundsatzes.
Wichtig sei auch eine langfristige Kostenbetrachtung. Einem höheren Aufwand zu Beginn stünden „deutliche Einsparungen“ bei den Lizenzkosten gegenüber. Die Handreichung enthält auch einen Verweis auf die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT).