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Service, Nachrichten
15.04.2014, Deutschland

Neue Einkaufsbedingungen für IT-Bereich

Vertreter der öffentlichen Hand und des BITKOM haben sich auf neue IT-Einkaufsbedingungen geeinigt.

Künftig steht für die öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mit den „EVB-IT Service“ ein neuer Mustervertrag zur Verfügung (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“). Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und mit dem BITKOM abgestimmt. Angesichts der Summen, die die öffentliche Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert, kommt diesen Bedingungen erhebliche Bedeutung zu. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Auch Länder und Kommunen wenden sie überwiegend an.

Inhalt des neuen EVB-IT Vertrag

Der neue EVB-IT Vertrag enthält Regelungen zu möglichen Serviceleistungen rund um ein IT-System, die über den Regelungsumfang zum Systemservice in den „EVB-IT System“ und „Systemlieferung“ weit hinausgehen – beispielsweise zum Lizenzmanagement, zu Datensicherungsservices, zur Verlagerung und Modifikation von Systemkomponenten sowie zur Rufbereitschaft. Der Vertrag kann etwa zum Einsatz kommen, wenn nach Erstellung oder Lieferung eines IT-Systems durch den Auftragnehmer umfassend und differenziert Serviceleistungen vereinbart werden sollen, die über den Regelungsumfang der EVB-IT Systemverträge hinausgehen. Daneben kann er eingesetzt werden, wenn die in den Systemverträgen vereinbarten Serviceleistungen neu ausgeschrieben werden müssen oder wenn generell die Betreuung eines IT-Systems ausgeschrieben werden soll. Die neuen „EVB-IT Service“ lösen zugleich die alten „BVB-Pflege“ ab.

Quelle: BITKOM

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