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Service, Seminare Und Veranstaltungen

Architekten- und Ingenieurrecht

Die aktuelle Rechtsprechung und das Bauvertragsrecht rund um das Architekten- und Ingenieurrecht sind die Themen des Seminars für Auftraggeber.

Das Architekten- und Ingenieurrecht unterliegt einer ständigen Entwicklung. Im Jahr 2013 wurde die HOAI völlig neu gefasst. Hierzu gab es in den vergangenen Jahren erste Rechtsprechung, die in der Praxis umgesetzt werden muss. Mit der Reform des Bauvertragsrechts zum 1.1.2018 wird das Architekten- und Ingenieurrecht erneut reformiert. Für die Vertragsparteien wird ein Sonderkündigungsrecht nach Erstellung einer Planungsgrundlage eingeführt. Durch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilabnahme der Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Bauausführung kommt es eventuell zu einer Verbesserung der Rechtsstellungsstellung für die Architekten und Ingenieure. Zudem wird es zukünftig gesetzliche Anordnungsrechte des Auftraggebers für Leistungsänderungen gegenüber den Architekten und Ingenieuren geben. Und auch das brisante Thema der gesamtschuldnerischen Haftung der Architekten und Ingenieure mit den bauausführenden Unternehmen hat der Gesetzgeber aufgegriffen und neu geregelt.

Das Seminar befasst sich mit aktuellen Themen rund um das Honorar und die Haftung. Anhand von konkreten Praxisbeispielen werden die aktuelle Rechtsprechung zur HOAI 2013 und die Auswirkungen der Reform des Bauvertragsrechts beleuchtet.

Inhalt

Besprechen Sie im Seminar die wesentlichen Änderungen und erhalten dabei Lösungsmöglichkeiten für alltägliche Situationen, die unmittelbar angewendet werden können:

  • Überblick über die Struktur der HOAI 2013 und wesentliche Änderungen
  • Bauvertragsrecht 2018: Sonderkündigungsrecht nach Erstellung einer Planungsgrundlage, Anordnungsrechte des AG, gesamtschuldnerische Haftung
  • Baukosten und Termine – Vertragspflichten des Planers
  • Honorar bei Zusatzleistungen, bei Besonderen Leistungen, bei Beratungsleistungen und bei Planungsänderungen
  • Bauen im Bestand: Umbauzuschlag und anrechenbare Kosten vorhandener Bausubstanz
  • Honorarstreitigkeiten bei Planungszeit- bzw. Bauzeitverlängerungen
  • Vertragsgestaltung, Abnahme und Schlusszahlung

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