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EU-Sektorenkoordinierungsrichtlinie 2014

Das Seminar des KBW e.V. am 1. Juni in Berlin informiert über die EU-Sektorenkoordinierungsrichtlinie 2014.

Die Aufgaben- und Organisationshoheit in der leitungs- bzw. wegegebundenen Verkehrs-, Trinkwasser-, Wärme- und Energieversorgung obliegt in wesentlichen Teilen den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedarf es regelmäßig besonderer und/oder ausschließlicher Rechte (Konzessionen, Erlaubnisse, Lizenzen). Die Vergabe der schienen-, wege- und/oder leitungsgebundenen Netze und der hiermit verbundenen Aufgaben folgt unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Auch die tätigkeitsbezogen ausgestaltete Sektorenverordnung mit ihren diversen Ausnahmeregelungen und Befreiungstatbeständen kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung. In dem Seminar am 1. Juni 2015 in Berlin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Anforderungen und Voraussetzungen sowie das Verhältnis der Regelungen zur Vergabe von leitungsgebundenen Netzen zur Sektorenverordnung und die Auswirkungen der Sektorenkoordinierungsrichtlinie, die spätestens zum 18.04.2016 in nationales Recht umzusetzen ist, behandelt und die vergaberechtlichen Änderungen dargestellt.

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