Neues VHB VOB Bund
Ab 1. Januar 2018 gilt das Vergabehandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes in der neuen Fassung (VHB) 2017 und ersetzt die Fassung VHB 2008 (Stand April 2016).
Das VHB setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B um. Es schafft die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren und wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt.
Die Weiterentwicklung des Vergaberechts und des privaten Baurechts sowie die dazu ergangene Rechtsprechung führten über die Jahre immer wieder auch zu neuen Gesamtausgaben des VHB, zuletzt im Dezember 2017.
Kernpunkt der Änderungen im VHB 2017 sind das ab Januar 2018 geltende Bauvertragsrecht des BGB und seine Auswirkungen auf die Formblätter und Richtlinien des VHB, die vergaberechtlichen Änderungen im ersten Abschnitt der VOB/A, Ausgabe Juli 2016, und die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Quelle: Fachinformation Bundesbau (FIB) des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)