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Service, Nachrichten
15.10.2019, Deutschland

Neue VOB/A-EU veröffentlicht

Am 18. Juli 2019 ist die neue VOB/A 2019 in Kraft getreten. Was sich für europaweite Bauvergaben durch die Neufassung der VOB/A geändert hat, haben wir für Sie zusammengestellt.

Am 18. Juli 2019 ist die VOB/A 2019 für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte in Kraft getreten. Sie ersetzt die VOB/A 2016 und gilt nun für alle Vergabeverfahren von Bauleistungen, die ab diesem Zeitpunkt europaweit ausgeschrieben werden.

Bereits im Februar wurde die Änderung der VOB im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Diese betraf die Abschnitte 1 bis 3 der VOB/A. Während der 1. Abschnitt, der die Bauleistungsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte regelt, durch Bund, Länder und Kommunen unmittelbar eingeführt werden konnte, bedurfte es, bis zum Inkrafttreten der neuen VOB/A im Oberschwellenbereich, eine Anpassung der statischen Verweise in der VgV und der VSVgV.

Allerdings sind die, mit der Einführung der VOB/A 2019 verbundenen Rechtsänderungen, relativ überschaubar. Mit wenigen Ausnahmen enthält der 2. Abschnitt nur redaktionelle Änderungen gegenüber der Vorfassung. Für den 1. Abschnitt sind diese etwas bedeutsamer, da die Bauleistungsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte nun noch mehr an die Oberschwellenvergabe angepasst wurde.

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