Öffentliche Vergabestellen können Ökosiegel in der Leistungsbeschreibung nutzen, müssen Umweltaspekte bei einer öffentlichen Ausschreibung aber nicht berücksichtigen.
Der Beitrag bietet eine Einführung in das schwedische Vergaberecht und führt einige Besonderheiten auf, die für deutsche Bieter besonderes relevant sind.