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Service, Nachrichten
08.12.2014, Deutschland

Änderung der VOB/B?

Eine Arbeitsgruppe des Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen überprüfte die VOB/B.

Wie forum vergabe e.V. berichtet, hat die Arbeitsgruppe VOB/B des Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (HAA) vor Kurzem die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) überprüft. Dabei wurde u.a. untersucht,

  • ob die VOB/B der maßgeblich von der Rechtsprechung entwickelten Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), als welche auch die VOB/B anzusehen ist, standhält,
  • ob Anpassungen an Rechtsprechung und Literatur erforderlich sind und
  • ob und welche Möglichkeiten für ein schlankeres, leichter verständliches und klareres Regelungswerk bestehen.

Nach Vorlage der Änderungswünsche der Arbeitsgruppe zur VOB/B hat der HAA mit den Beratungen begonnen. Geplant ist, die überarbeitete VOB/B im Jahr 2014 zu veröffentlichen.

Geplante Änderungen

Überlegt wird u.a., die §§ 1 und 2 VOB/B, die Art und Umfang der Leistung bzw. die Vergütung regeln, neu zu strukturieren. Dazu sollen die Anordnungsrechte für geänderte und zusätzliche Leistungen in § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B zu einem Absatz zusammengefasst werden, weil diese in der Praxis leicht zu verwechseln waren. Aufgenommen werden soll weiter eine Klarstellung für beide Fälle des Anordnungsrechts, dass der Auftragnehmer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn sein Betrieb nicht auf die angeordnete Leistung eingerichtet ist. Mit Blick auf die Vergütung sollen als Folgeänderung § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B zusammengefasst werden.

Eingeführt werden sollen eine Ankündigungspflicht für geänderte Leistungen und eine einheitliche Berechnung für alle Nachträge aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen.

Künftig soll generell von „Werktagen“ auf „Kalendertage“ (unter entsprechendem Ausgleich) und von „v.H.“ in „Prozent“ bzw. „Prozentpunkte“ umgestellt werden. Die bisher gültige VOB/B und weitere Informationen zur Bauauftragsvergabe stehen auf der Plattform des Bundesministerium für Umwelt, Natur, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bereit.

Quelle: forum vergabe e.V., Handelskammer Hamburg

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