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Service, Nachrichten
16.06.2017, Deutschland

Aktualisierung der VOB/B

Der DVA kündigte eine Reform der VOB/B an und gründete eine Arbeitsgruppe.

Wie der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) mitgeteilt hat, wurde einstimmig beschlossen, die VOB/B unter Einbeziehung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts weiterzuentwickeln.

Das zum 01.01.2018 in Kraft tretende gesetzliche Bauvertragsrecht nimmt sich die VOB/B an vielen Stellen zum Vorbild. An anderen Stellen schlägt das BGB künftig einen anderen Weg ein. Um der öffentlichen Hand und der Bauwirtschaft auch künftig vollständige und ausgewogene Regelungen für den Bauvertrag zur Verfügung zu stellen, wird der DVA die VOB/B fortschreiben. Dabei soll nach Aussage der Vorsitzenden des DVA, Ministerialdirektorin Monika Thomas, der paritätisch ausgehandelte Musterbauvertrag, den die VOB/B der öffentlichen Hand seit 90 Jahren bietet und der wegen seiner Praxistauglichkeit auch über den öffentlichen Bau hinaus genutzt wird, praxisorientiert weiterentwickelt und dabei die Überlegungen des Gesetzgebers zur Einführung eines Bauvertragsrechts in das BGB berücksichtigt werden. Eine Arbeitsgruppe des DVA hat sich am 29.01.2017 zur Auftaktsitzung getroffen. Die nächste Sitzung soll noch vor der Sommerpause stattfinden.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 6/2017

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