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Service, Nachrichten
30.11.2018, Schleswig-Holstein

Anhörung zum neuen Vergabegesetz Schleswig-Holstein

Mit einer Verbändeanhörung im Wirtschaftsausschuss ist die Reform des Vergaberechts in Schleswig-Holstein einen weiteren Schritt vorangekommen.

Die Reform des schleswig-holsteinischen Vergaberechts geht in eine nächste Runde. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hatte Mitte November zu einer mündlichen Anhörung geladen. Stellung genommen haben zum „Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein“ bereits verschiedene Verbände, darunter die Gewerkschaft Verdi genauso wie etwa die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder der Naturschutzverband BUND.

Nach der mündlichen Anhörung am 14. November 2018 ließ der Ausschuss offen, wann er die Vorlagen wieder aufrufen und weiter beraten wird. Der nächste mögliche Termin ist laut Geschäftsführung des Ausschusses die Sitzung am 16. Januar 2019.

Die Landesregierung hat das erklärte Ziel, ein „sehr schlankes Landesvergaberecht“ auf den Weg zu bringen. Dazu gehört laut Entwurf unter anderem, dass von Bietern zunächst nur Eigenerklärungen gefordert werden. Aktuelle Nachweise und Bescheinigungen von Dritten sollen mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit nur von dem Zuschlagsprätendenten gefordert werden. Das neue Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) soll 2019 das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) ablösen.

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