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Service, Nachrichten
19.02.2019, Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein verabschiedet neues Vergabegesetz

Schleswig-Holstein hat sein neues, „schlankes“ Vergabegesetz verabschiedet. Das VGSH ersetzt voraussichtlich ab April das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz.

Ende Januar hat der Landtag in Schleswig-Holstein das neue Vergabegesetz (VGSH) verabschiedet. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung wurde mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP, AfD und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein angenommen.

Das Gesetz wird laut Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein voraussichtlich am 1. April in Kraft treten und damit das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) ersetzen. Das VGSH sei, mit Ausnahme der Mindestlöhne, auf den Unterschwellenbereich beschränkt und gelte für das Land, die Kreise, die Gemeinden, die Gemeindeverbände und die übrigen Auftraggeber im Sinne des Paragrafen 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Erklärtes Ziel der Regierung war es, ein „sehr schlankes Landesvergaberecht“ einzuführen. In den einführenden Passagen zum Gesetzesentwurf weisen die Verfasser darauf hin, sich auf wenige wesentliche Regelungen beschränkt und den Vergabestellen große Freiheiten bei der Ausgestaltung ihrer Beschaffungsmaßnahmen gelassen zu haben. Gleichwohl sei es unter dem VGSH möglich, besondere Bedingungen wie soziale, ökologische oder gleichstellungsbezogene Nachhaltigkeitskriterien abzufragen.

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