Der Südschleswigsche Wählerverband SSW und die SPD haben einen Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz in den Landtag von Schleswig-Holstein eingebracht. Er entspricht in weiten Teilen dem Gesetz, das bis 2018 galt und dann von der Jamaika-Koalition wieder abgeschafft wurde.
Derzeit gilt ein sehr schlankes, von den Befürwortern als unbürokratisch bewertetes Gesetz von 2019, das den Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen auf 9,99 Euro festlegt. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Oktober bei 12 Euro die Stunde. Eine Tarifbindung wird nur bei Vergaben im ÖPNV verlangt.
SSW und SPD fordern Tariftreue
Der Entwurf der Opposition sieht vor, dass Unternehmen sich grundsätzlich an Tarifverträge halten müssen, wenn sie öffentliche Aufträge ausführen wollen, und ein Mindestlohn von 13 Euro einzuhalten ist. Außerdem sollen Kriterien für umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung sowie soziale Bedingungen festgeschrieben werden.
Der Entwurf wurde in den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss überwiesen und dort Anfang Oktober behandelt. Nun soll es eine Anhörung geben – wichtigste Fragestellung wird sein, wie man allgemein die Tarifbindung im Land steigern kann.