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Service, Nachrichten
02.02.2015, Deutschland

Ausschreibungen für Solarzellen im Freien

Das Bundeskabinett stimmte Ende Januar der Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu.

Die neue Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundestages oder des Bundesrates und tritt damit im Februar 2015 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Mit der beschlossenen Verordnung haben wir die Rechtsgrundlage für den Start der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen. Die Bundesnetzagentur kann bereits im Februar 2015 die erste Ausschreibungsrunde bekanntgeben. Die ersten Gebote können dann bis zum 15. April 2015 bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. […] In einem zweiten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. So wollen wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien planbar und kostengünstiger erreichen.“

Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Künftig wird die Höhe der Förderung also nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern mittels einer Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt. Dies senkt die Kosten. Das Ausschreibungsdesign ist so einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet worden, um eine hohe Akteursvielfalt im Markt zu bewahren. Gleichzeitig wird ein faires Verfahren sichergestellt und die vielfältigen Interessen zwischen Kosteneffizienz, Realisierungsrate, Akteursvielfalt und Akzeptanz in einen angemessenen Ausgleich gebracht.

Ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur. Sie wird jeweils drei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchführen. Es sollen jährlich Freiflächenanlagen in einem Umfang von durchschnittlich 400 Megawatt (MW) realisiert werden. Zu diesem Zweck werden im Jahr 2015 500 MW, im Jahr 2016 400 MW und im Jahr 2017 300 MW ausgeschrieben. Werden Anlagen nicht realisiert, wird das Volumen der folgenden Ausschreibungen entsprechend angepasst.

Zur Verordnung gelangen Sie auf den Internetseiten des BMWi.

Zusätzliche Informationen zur Verordnung erhalten Sie hier.

Quelle: BMWi

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