Bayern: UVgO ab 1. Januar 2018
In Bayern gilt für staatliche Auftraggeber die UVgO ab dem 1. Januar 2018.
Die neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) mit der die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber in Bayern eingeführt wird, wurde am 30. November 2017 im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) auf Seite 507 veröffentlicht.
Die staatlichen Auftraggeber in Bayern haben damit zum 01. Januar 2018 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden.
Die bisher geltende VOL/A (1. Abschnitt) wird durch die UVgO ersetzt.
Quelle: Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.