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Sachsen-Anhalt: Neue Auftragswerteverordnung (AwVO)

In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 2. Januar 2023 die „Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO)“ vom 16. Dezember 2022.

Sie beinhaltet die Auftragswerte für die Durchführung von

  • Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO),
  • Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sowie
  • Übergangsregelungen für Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) bis zum Inkrafttreten der UVgO.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

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