In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 2. Januar 2023 die „Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO)“ vom 16. Dezember 2022.
Sie beinhaltet die Auftragswerte für die Durchführung von
- Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO),
- Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sowie
- Übergangsregelungen für Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) bis zum Inkrafttreten der UVgO.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.