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Service, Nachrichten
25.04.2018, Mecklenburg-Vorpommern

Beratung zum Vergabegesetz beginnen

In Mecklenburg-Vorpommern starteten die Parlamentsberatungen im Landtag zum Vergabegesetz. Wirtschaftsminister Glawe drängt auf baldigen Abschluss.

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) hat zum Auftakt der Parlamentsberatungen zum neuen Landesvergabegesetz für zügige Behandlung in den Ausschüssen und eine rasche Verabschiedung im Parlament geworben. Je schneller die neuen Vergaberegeln in Kraft träten, desto schneller kämen sie den betroffenen Beschäftigten zugute, sagte Glawe am Mittwoch im Landtag in Schwerin. Jedoch machten Sprecher der drei Oppositionsfraktionen bereits deutlich, dass der Gesetzentwurf Wünsche offen lasse und zu bürokratisch sei.

Mit dem von der SPD/CDU-Regierung vorgelegten Gesetz soll die Vergabe öffentlicher Aufträge etwa an Reinigungs- oder Wachschutz-Firmen künftig an einen dort gewährten Stundenlohn von mindestens 9,54 Euro gebunden werden. Das sind 70 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Davon sollen auch Leiharbeiter sowie Werkvertrags-Arbeitnehmer profitieren. Der Vergabemindestlohn soll jährlich entsprechend der Tarifentwicklung aufgestockt werden. Bei Baufirmen, die einen Großteil der öffentlichen Aufträge erhalten, liegen die Löhne schon deutlich höher.

Die Regierung will nach eigenen Angaben mit dem neuen Gesetz Impulse für ein insgesamt höheres Lohnniveau und mehr Tarifbindung im Land setzen. Mecklenburg-Vorpommern gilt bislang als Lohnkeller Deutschlands. Der Vergabemindestlohn solle für alle öffentlichen Aufträge von Land und Kommunen gelten, unabhängig vom Auftragswert, sagte Glawe. Für die Kommunen gewähre das Land als Ausgleich für Mehrausgaben 500.000 Euro jährlich.

Stimmen der Opposition und des DGB-Nord

Die Linke machte bereits deutlich, dass ihr das neue Vergabegesetz nicht weit genug geht. „Die Kopplung an die untere Entgeltgruppe des Öffentlichen Dienstes würde einen Mindestlohn von derzeit 10,09 Euro bedeuten und wäre die richtige Antwort auf Dumpinglöhne“, erklärte der Abgeordnete Henning Foerster. Er forderte zudem, dass auch die Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien ausnahmslos bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt und konsequent kontrolliert werden müssten.

Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Waldmüller hingegen warnte vor einem Überbietungswettbewerb in den Ausschussberatungen. Der gefundene Kompromiss für den Vergabemindestlohn beachte die engen Grenzen der Tarifautonomie und sei dennoch der zweithöchste Vergabemindestlohn in ganz Deutschland, betonte er. Waldmüller rechnet damit, dass nach Verbandsanhörungen und Ausschussberatungen das neue Gesetz spätestens im Herbst beschlossen und dann ab Oktober wirksam werden kann.

Der Arbeitgeberverband VUMV und die nicht im Landtag vertretene FDP stehen dem neuen Gesetz kritisch gegenüber. Die Gewerkschaften hingegen zeigten sich erfreut. „Wir erkennen an, dass diese Regierung sich auf den Weg macht, um Leitplanken zu setzen für faire Entlohnung“, sagte DGB-Nord-Vize Ingo Schlüter. Geschäftsmodelle von Arbeitgebern, die auf Billiglöhne setzten, hätten keine Zukunft mehr.

Zum Gesetzesentwurf des neuen Landesvergabegesetz gelangen Sie auf den Internetseiten des Landtags Mecklenburg-Vorpommerns.

Quelle: dpa

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