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Service, Nachrichten
27.06.2018, Mecklenburg-Vorpommern

Neues Vergabegesetz beschlossen

Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Vergabegesetz. Kurz vor der Sommerpause stimmte der Landtag dem Entwurf zu.

Landesbehörden und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern vergeben Aufträge nur noch an Firmen, die ihren Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro je Stunde zahlen und damit mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Mit den Stimmen der SPD/CDU-Koalition wurde dafür am 27. Juni 2018 im Landtag ein neues Vergabegesetz beschlossen. Ein weitergehender Alternativ-Entwurf der Linken fand keine Mehrheit. Sie hatte einen Vergabemindestlohn von 10,09 Euro gefordert, was der untersten Entgeltgruppe im öffentlichen Dienst entspräche. Redner der Regierungsfraktionen verwiesen darauf, dass in Mecklenburg-Vorpommern der bundesweit zweithöchste Vergabe-Mindestlohn für öffentliche Aufträge etwa im Bereich der Gebäudereinigung oder des Wachschutzes gelte. Schon im Oktober soll er unter Berücksichtigung der allgemeinen Tarifentwicklung erhöht und dann regelmäßig angepasst werden. Die Koalition erhofft sich nach Angaben von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) so Impulse für mehr Tariftreue in der Wirtschaft des Landes.

Die Reaktionen zum neuen Vergabemindestlohn

Der CDU-Abgeordnete, Wolfgang Waldmüller, dessen Fraktion sich dem Willen von Koalitionspartner SPD gebeugt hatte, sprach von einem „im Kern guten Gesetz“. Der bürokratische und finanzielle Mehraufwand für die Kommunen sei minimal, aber nicht ganz vermeidbar. Die Mehrkosten würden vom Land erstattet. Über Erlasse würden die Schwellenwerte für die öffentliche Auftragsvergabe angehoben und der Zuschlag so vielfach erleichtert. Der Vergabemindestlohn sei nicht unmittelbar an einen Tarif geknüpft, damit werde Tarifautonomie gewahrt, betonte Waldmüller.

Der DGB begrüßte das neue Gesetz als „weitere Leitplanke für faire Entlohnung“. „Geschäftsmodelle von Arbeitgebern, die auf Billiglöhne setzen, haben keine Zukunft mehr“, sagte DGB-Nord-Vize Ingo Schlüter. Er appellierte an die Unternehmensverbände, durch mehr Tarifverträge daran mitzuwirken, „die Löhne aus dem Keller zu bringen“.

Die BMV-Fraktion erwartet vom Vergabemindestlohn kaum materielle Auswirkungen. Viele Arbeitgeber zahlten schon höhere Löhne, da sie ihre Stellen sonst nicht mehr besetzen könnten, sagte Fraktionschef Bernhard Wildt. 9,54 Euro sei genau 1 Cent weniger als der niedrigste Tarif der Gebäudereiniger. Der Bürokratieaufwand werde hingegen höher.

Quelle: dpa

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